Psychotherapeutischer Erstkontakt
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Es steht Ihnen frei, sich an jeden nieder-gelassenen Psychotherapeuten zu
wenden und ein psychotherapeutisches Erstgespräch zu vereinbaren.
Dies führt jedoch teilweise zu längeren Wartezeiten.
In diesem Gespräch kann geklärt werden, ob eine
psychotherapeutische Behand-lung erforderlich ist. Sollte dies der Fall
sein, erfolgt eine Beratung über ange-messene
Behandlungsmöglichkeiten und auf Wunsch eine Überweisung an
ent-sprechend qualifizierte Therapeuten. |
Innerhalb unseres Verbundes findet eine regelmäßige Meldung freier Therapieplätze statt, so dass Patientinnen und Patienten nach Möglichkeit gezielt, zeit– und Kosten sparend überwiesen werden können. Darüber hinaus steht der Verbund in Kon-takt mit psychologischen Psychotherapeu-tinnen und Psychotherapeuten, an die Patientinnen und Patienten ebenfalls überwiesen werden können.
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